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Beteiligungsrechte der jungen Menschen

Die Rechte der Kinder und Jugendlichen, Gesetzliche Grundlagen

Wir Fachkräfte im pädagogischen Bereich unterliegen vielen unterschiedlichen Gesetzen. Nur einige sollen hier ohne Wertung wiedergegeben werden, diese aber bestimmen vor allem unsere tägliche Arbeit, sie regen immer wieder zur Eigenreflexion an und lassen uns nicht „vergessen“, was unser Auftrag am Adressaten ist.

Ganz wichtig ist uns der § 8 SGB VIII „Beteiligung von Kindern und Jugendlichen“ Abs. 1:
„Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen. (…)".

Zum Vergrößern ins Bild klickenDie stetige Auseinandersetzung mit den Beteiligungsrechten der Jugendlichen und den bestehenden Machtgegebenheiten der Fachkräfte, die zwar Sicherheit geben aber auch zur Mahnung auffordern sie nicht zu missbrauchen, sind ein ständiger Begleiter und halten stets zur Selbstreflexion an.

Beteiligungsformen der jungen Menschen sind u.a.:

  • Die erste Beteiligungsform ist die freiwillige Zustimmung zur Unterbringung in die Einrichtung. Denn Sinn und Zweck des Aufenthaltes, sowie anstehende und zu verfolgende Ziele, werden mit den Jugendlichen erörtert und alle Vorgehensweisen gemeinsam besprochen. Ohne Freiwilligkeit geraten beide Seiten schon hier schnell an ihre Grenzen.
  • Die Jugendlichen gestalten ihr Wohnumfeld und die Gartenanlagen mit.
  • Zum Vergrößern ins Bild klickenRegeln und Rituale werden gemeinsam besprochen, entschieden und dann bis zur nächsten Hinterfragung verbindlich eingehalten. Alle Regeln, die das Leben und die Gesundheit von Mensch und Tier sichern, werden strikt eingefordert und eingehalten.
  • Aufkommende Konflikte und dazugehörende Lösungsstrategien sollen durch Transparenz und gemeinsame Gespräche und Reflexionen bewältigt werden können.

Beschwerde- und Optimierungsverfahren:

Zum Vergrößern ins Bild klickenZu den Rechten der Kinder und Jugendlichen gehört, ebenso wie die Beteiligung, auch die Möglichkeit sich bei Unzufriedenheit zu beschweren und/oder Optimierungsideen zu entwickeln, zu kommunizieren und zu vertreten. Unterschiedliche Verfahren hierzu wurden gemeinsam erarbeitet. Dazu gehören bisher:

  • die Möglichkeit der Nutzung von Einzelgesprächen innerhalb des Erzieher- bzw. Leitungsteams.
  • eigene Reflexionsmöglichkeiten in eigenen Logbüchern.
  • regelmäßige Nutzung eines Beschwerdebogens
  • regelmäßige Kinder- und Jungendkonferenzen

Außerdem halten wir uns an die rechtlichen Vorgaben.