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Verselbstständigungsphase

Verselbstständigungsphase nach § 41 SGB VIII,
Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung

Mit dem Blick auf die nahende Volljährigkeit beginnt in der Regel und unter Beachtung der einzelnen individuellen Entwicklung, die zunehmende Verselbstständigung der jungen Erwachsenen . Im Idealfall hat die bzw. der Jugendliche einen Schulabschluss erworben und tritt nun ein Ausbildungsverhältnis ihrer/seiner Wahl an.

Zum Vergrößern ins Bild klickenZum Vergrößern ins Bild klickenWährend des Übergangs wird der junge Mensch zunächst noch intensiv von den Betreuern begleitet und unterstützt.

In Absprache mit dem zuständigen Jugendamt und dem jeweiligen jungen Erwachsenen und ggf. mit den Eltern (wenn sie am Prozess beteiligt sind), soll die Maßnahme in eine eigene Wohneinheit münden. Weiterhin besteht die Möglichkeit die Jugendliche auch über den Auszug hinaus, und wenn nötig, über weitere Fachstunden zu betreuen.

Zum Vergrößern ins Bild klickenBesondere und zusätzliche Begleitmöglichkeiten bei jungen Erwachsenen die nach § 41 SGB VIII noch in der Einrichtung mit dem Ziel des Übergangs oder schon im eigenen Wohnraum leben sind u.a.:

  • Die Fachkräfte stehen bei Bedarf im engen Austausch mit Schulen oder den Ausbildungsbetrieben und intervenieren bei Unstimmigkeiten oder größeren Konflikten.
  • Sie besuchen mit den jungen Erwachsenen gemeinsam schul-, ausbildungs- und berufsbezogene Informationsveranstaltungen.
  • Sie helfen bei der Suche nach einem geeigneten Praktikums- und Ausbildungsplatz.
  • Sie begleiten und unterstützen die jungen Erwachsenen bei der Antragstellung bei Ämtern und Behörden.